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7 Gründe, warum JPX seinen vorgeschlagenen Ausschluss digitaler Vermögenswerte von TOPIX überdenken sollte

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cryptonewstrend.com
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7 Gründe, warum JPX seinen vorgeschlagenen Ausschluss digitaler Vermögenswerte von TOPIX überdenken sollte

Ein genauerer Blick darauf, warum der in der Konsultation vorgeschlagene Aufschub innerhalb eines regelbasierten Benchmarks unpassend ist und wie ein besserer Weg nach vorne aussehen könnte.

JPX Market Innovation & Research (JPXI) erwägt eine neue Regel, die Unternehmen, deren Hauptvermögenswert Kryptoassets sind, von der erneuten Aufnahme in TOPIX und andere regelmäßig überprüfte Indizes ausschließen würde. Der Vorschlag hat einen angemessenen Ton und die zugrunde liegende Sorge, wie mit einer neu entstehenden Kategorie von Emittenten umzugehen ist, ist für jeden Indexanbieter berechtigt, darüber nachzudenken.

Doch die konkrete Regelung, über die verhandelt wird, wirft echte Fragen auf. Betroffen wären Unternehmen wie Metaplanet, Remixpoint und ANAP Holdings sowie eine wachsende Zahl japanischer Emittenten, deren Geschäftsmodelle völlig legitim, vollständig reguliert und vollständig auf langjährige Treasury-Praktiken von Unternehmen abgestimmt sind.

Hier sind sieben Gründe, warum JPXI den Vorschlag vor Februar 2026 noch einmal prüfen sollte.

1. Die Regel misst nicht das, was TOPIX normalerweise misst

TOPIX soll als breiter, neutraler und investierbarer Benchmark des japanischen Aktienmarktes fungieren. Seine Methodik enthält bereits objektive Instrumente für diesen Zweck: Liquiditätsprüfungen, um den Streubesitz bereinigte Marktkapitalisierungskriterien, Fortsetzungspuffer und eine etablierte Behandlung für Delistings und andere Ereignisse mit Qualität in der Notierung.

Ein Krypto-Asset-Screen ist eine andere Art von Test. Es misst nicht die Liquidität, den Streubesitz, die Umsatzkosten, die Marktkapitalisierung oder die Qualität der Notierung. Stattdessen wird die Zusammensetzung der Bilanz eines Unternehmens untersucht.

Das ist eine bedeutende Abweichung davon, wie die TOPIX-Berechtigung in der Vergangenheit funktioniert hat, und sie verdient eine klarere Begründung, als die Konsultation derzeit vorsieht. Wenn ein Unternehmen die üblichen Zulassungsvoraussetzungen von TOPIX erfüllt, führt der Aufschub aufgrund einer Vermögenswertkategorie zu einer neuen Art der Beurteilung einer Methodik, die gerade wegen ihrer Objektivität geschätzt wird.

2. „Hauptvermögenswert sind Kryptoassets“ bedarf einer klareren Definition

Die Konsultation bezieht sich auf Unternehmen, deren „Hauptvermögenswert Kryptoassets“ sind, lässt jedoch mehrere administrative Fragen offen:

Basiert der Test auf reinen Mutterbetrieben oder auf konsolidierten Betrieben?

Würde das Engagement über hundertprozentige Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder strategische Kapitalbeteiligungen erfasst?

Würde ein indirektes Engagement über Wertpapiere, Derivate oder wirtschaftlich ähnliche Instrumente zählen?

Ist die Untersuchung formal (direkter Rechtstitel) oder inhaltlich (wirtschaftliche Belastung)?

Dies sind keine Randfälle. Sie legen fest, für welche Unternehmen die Regelung tatsächlich gilt. Die Indexmethodologie erhält ihre Glaubwürdigkeit durch Regeln, die objektiv, messbar und konsistent administrierbar sind, und eine klarere Definition würde allen helfen: Emittenten, Anlegern und JPXI selbst.

3. Die Regel lässt sich möglicherweise leichter umgehen als anwenden

Aus der Definitionsfrage ergibt sich ein praktisches Anliegen. Wenn direkte Bitcoin-Bestände der Muttergesellschaft benachteiligt werden, ein gleichwertiges Engagement durch andere Strukturen jedoch nicht, wird die Regelung eher von der Rechtsform als von der wirtschaftlichen Substanz abhängig.

Betrachten Sie die Asymmetrie:

Eine direkte Bitcoin-Position würde die Regel auslösen

Bei einer Position im iShares Bitcoin Trust ETF (IBIT) wäre dies wahrscheinlich nicht der Fall

Eine Position in einem börsennotierten Bitcoin-Miner würde dies wahrscheinlich nicht tun

Bei einer Beteiligung an einer mit Kryptowährungen verbundenen Tochtergesellschaft wäre dies wahrscheinlich nicht der Fall

Die wirtschaftliche Belastung kann in diesen Fällen sehr ähnlich sein. Die Indexbehandlung wäre ganz anders. Dies schafft einen Anreiz für Emittenten, sich auf weniger transparente Formen des Engagements umzustrukturieren, anstatt direkte Beteiligungen in der Bilanz offenzulegen. Eine Benchmark-Regel funktioniert im Allgemeinen besser, wenn sie eine klare Offenlegung fördert und nicht das Gegenteil.

4. Die Ausgliederung bestehender Wähler erzeugt eine interne Spannung

Die Konsultation erwägt, die Neuaufnahme zu verschieben, die Regel jedoch nicht auf bestehende Mitgliedsgruppen anzuwenden. Dies ist aus Stabilitätsgründen verständlich, niemand möchte unnötige Indexwechsel.

Aber es erzeugt auch eine innere Spannung in der Logik der Regel. Wenn das Bitcoin-Treasury-Engagement wirklich nicht mit TOPIX vereinbar wäre, wäre es schwierig, die Ausnahme aktueller Mitglieder zu rechtfertigen. Und wenn es nicht unvereinbar ist, lohnt es sich zu fragen, warum neue Marktteilnehmer, die dieselben Investitionskriterien erfüllen, unterschiedlich behandelt werden sollten.

Der Ausgleich dieser Asymmetrie würde den Vorschlag erheblich stärken.

5. „Vorerst“ lässt die Zeitleiste offen

In der Konsultation heißt es, dass der Aufschub „vorerst“ gelten würde, ohne dass ein Überprüfungszeitraum, ein Ausstiegsstandard oder ein Verfallsmechanismus festgelegt werden. In der Praxis bleibt der Zeitplan also offen.

Hier kommt es auf das Timing an. Im Oktober 2026 findet die erste regelmäßige Überprüfung im Rahmen des TOPIX-Rahmenwerks der nächsten Generation statt, bei der sich Standard- und Wachstumsmarktunternehmen durch das neue Verfahren qualifizieren können. Ein Aufschub, der mit dieser Überprüfung zusammenfällt und keinen definierten Weg zurück zur Förderfähigkeit enthält, könnte als längerfristiger Ausschluss wirken, selbst wenn er nicht so formuliert ist.

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