Europäische Behörden verhängen weitreichende Beschränkungen für vom Kreml unterstützte virtuelle Währungen

Inhaltsverzeichnis Die Europäische Union hat ihr 20. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet und markiert damit einen großen Wandel bei der Durchsetzung von Kryptowährungen. Die neuen Regeln verbieten alle Krypto-Asset-Transaktionen mit allen in Russland und Weißrussland ansässigen Krypto-Asset-Dienstleistern. EU-Bürger können sich nicht mehr auf diesen Plattformen engagieren oder Dienste nutzen, die mit Krypto-Transfers und -Börsen dort verbunden sind. Das Paket blockiert auch Transaktionen mit dem digitalen Rubel, RUBx und dem belarussischen digitalen Rubel. Bisherige Sanktionen konzentrierten sich auf die Benennung einzelner Börsen und Unternehmen. Die EU sagt nun, dass dieses Modell das Erscheinen von Ersatzplattformen nicht verhindern konnte. Laut TRM Labs stellten die Aufsichtsbehörden fest, dass die gezielte Ausrichtung auf einen Anbieter oft dazu führte, dass ein anderer an seine Stelle trat. Schnell entstanden neue Plattformen mit ähnlichen Abläufen und Nutzerbasen. Der Block verwies auf den Übergang von Garantex zu Grinex als klares Beispiel. Nachdem die Behörden im März 2025 Garantex beschlagnahmt hatten, gründeten ehemalige Mitarbeiter innerhalb weniger Monate Grinex. TRM Labs berichtete, dass Grinex eine nahezu identische Schnittstelle und Struktur habe. Die Registrierung erfolgte bereits im Dezember 2024 vor der Schließung von Garantex. Der A7A5-Stablecoin spielte bei dieser Migration eine Schlüsselrolle. Berichten zufolge nutzten Benutzer es, um Guthaben von Garantex auf Grinex zu übertragen. Die EU hatte A7A5 bereits im Rahmen ihres 19. Pakets sanktioniert. Das 20. Paket schließt verbleibende Lücken, indem es das umfassendere Ökosystem der in Russland ansässigen Krypto-Asset-Dienstleister verbietet. TRM wies auch darauf hin, dass mehr Listungen einzelner Anbieter wahrscheinlich wieder Nachfolgeplattformen schaffen würden. Diese Feststellung drängte die EU stattdessen zu einem generellen Verbot. Derselbe Rahmen gilt nun auch für in Weißrussland ansässige Anbieter. Ab dem 24. Mai 2026 steht auch der belarussische digitale Rubel auf der Liste der verbotenen Vermögenswerte. Das 20. Paket erweitert Anhang LIII, die Liste der verbotenen Krypto-Vermögenswerte der EU. RUBx und der digitale Rubel schließen sich in diesem Register nun A7A5 an. Beide Ergänzungen treten am 24. Mai 2026 in Kraft. Das Verbot des digitalen Rubels tritt vor der geplanten CBDC-Einführung Russlands im September 2026 in Kraft. TRM Labs bezeichnete den Schritt als präventiv. Es schließt einen möglichen Workaround für Sanktionen aus, bevor der digitale Rubel in großem Umfang zum Einsatz kommt. Das Paket zielt auch auf Meer ab, eine kirgisische Handelsplattform, die mit A7A5-Aktivitäten verbunden ist. Die Behörden sagten, die Plattform sei für den Handel mit dem sanktionierten Stablecoin genutzt worden. Der Kryptokriminalitätsbericht 2026 von TRM nannte dieses Muster die „russische Umbenennung“. Das Transaktionsvolumen ging nach Durchsetzungsmaßnahmen zurück, die Akzeptanz der Plattform nahm jedoch weiter zu. Dieser Trend zeigte eine starke Widerstandsfähigkeit im gesamten russischen Hochrisiko-Börsenökosystem. Garantex, Grinex, A7 und die zugehörige Infrastruktur blieben trotz wiederholter Sanktionen verbunden. Für Compliance-Teams erhöht die Änderung die Überprüfungsanforderungen. Unternehmen müssen nun feststellen, ob ein Anbieter in Russland ansässig ist, und nicht nur, ob er auf einer Sanktionsliste steht. TRM sagte, dies erhöhe den Bedarf an gerichtlichen Überprüfungen und Kontrahentenprüfungen. Neu geschaffene Plattformen können mittlerweile auch ohne direkte Benennung Compliance-Risiken auslösen.