Die Dubai Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hat am 12. Juni 2024 neue Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche herausgegeben und lizenzierte Kryptofirmen dazu verpflichtet, datengesteuerte und regelmäßig aktualisierte Risikobewertungen einzuführen.
Erweiterte Compliance-Verpflichtungen
Das neue Rahmenwerk verpflichtet Anbieter virtueller Vermögenswerte, die Hochrisiko- und Überwachungsgebiete der Financial Action Task Force in ihre Compliance-Routinen einzubinden. Es legt auch die Messlatte für die Aufsicht durch das obere Management, die KI-bezogene Risikoüberwachung, die Anonymität erhöhende Transaktionskontrollen und den Schutz vor Proliferationsfinanzierung höher.
Risikobewertungsanforderungen
Lizenzierte Unternehmen müssen über statische Checklisten hinausgehen und Risikobewertungen erstellen, die die aktuelle Geschäftsaktivität widerspiegeln und Kundenprofile, Transaktionsarten, Produktlinien, Servicekanäle und geografische Präsenz abdecken. Länder, die von der FATF als Hochrisikoländer eingestuft werden oder einer verstärkten Überwachung unterliegen, müssen umgehend einbezogen werden, und die Bewertungen müssen mindestens alle drei Monate überprüft werden – oder früher, wenn sich die Betriebsbedingungen ändern.
