ESMA gab am 17. April 2026 bekannt, dass die MiCA-Übergangsphase (Märkte in Krypto-Assets) am 1. Juli 2026 endet und damit die Schonfrist für Unternehmen endet, die in der gesamten Europäischen Union ohne MiCA-Lizenz tätig sind.
Regulatorische Frist und rechtliche Konsequenzen
MiCA gilt einheitlich für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, was bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2026 jeder Anbieter von Krypto-Asset-Diensten für EU-Kunden ohne MiCA-Lizenz gegen EU-Recht verstößt. Die Verordnung lässt keinen Raum für zusätzliche Verlängerungen oder Schonfristen und verpflichtet Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, sofort den Betrieb einzustellen. Die Aufgabe der zuständigen nationalen Behörden in jedem Mitgliedsstaat ist es, diese Frist konsequent durchzusetzen.
Abwicklungsanforderungen für nicht lizenzierte CASPs
Nicht autorisierte Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs) müssen glaubwürdige Abwicklungspläne vorlegen, die bis zum Stichtag 1. Juli 2026 in Kraft treten. In diesen Plänen muss detailliert beschrieben werden, wie bestehende Kunden ausgelagert werden und wie ihre Vermögenswerte entweder an einen lizenzierten CASP oder an ein selbst gehostetes Wallet übertragen werden. Die Strafverfolgungsbehörden werden die Umsetzung dieser Pläne überwachen, um einen reibungslosen Übergang für die betroffenen Benutzer sicherzustellen.
