Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erinnerte am 3. Juli 2026 daran, dass viele Ereigniskontrakte für Prognosemärkte bereits unter die Beschränkungen der Europäischen Union für binäre Optionen fallen, und warnte Unternehmen, dass solche Verträge nicht an Privatanleger vermarktet werden dürfen.
Regulierungserinnerung
ESMA betonte, dass das Verbot auf nationale Maßnahmen zurückzuführen sei, die die Regeln der Regulierungsbehörde für binäre Optionen aus dem Jahr 2018 berücksichtigten. Die Erklärung führte keine neue Gesetzgebung ein, sondern diente als Hinweis, nachdem die Behörde einen Anstieg des Angebots an Veranstaltungsverträgen auf dem Markt beobachtet hatte. Von Anlegern und Unternehmen wird daher erwartet, dass sie die bestehenden Beschränkungen respektieren, die den Vertrieb qualifizierter Finanzinstrumente an das Einzelhandelssegment verbieten.
Klassifizierungsregeln
Nach Angaben der Regulierungsbehörde hängt die Entscheidung eher von der Vertragsstruktur als von seinem Werbeansatz ab. Ereigniskontrakte, die auf der Grundlage eines Ja-oder-Nein-Ergebnisses eine feste Auszahlung oder gar nichts liefern, werden wahrscheinlich als Finanzinstrumente und folglich als Derivate eingestuft. In einigen Gerichtsbarkeiten können dieselben Verträge als Glücksspielwetten behandelt werden, wodurch sie einem besonderen rechtlichen Rahmen unterliegen.
Marktfolgen
Mit der Bekräftigung der Beschränkungen für binäre Optionen signalisiert die ESMA, dass Prognosemarktplattformen Produktdesigns neu bewerten müssen, um Verstöße gegen die Regeln zu vermeiden. Ziel der Klarstellung ist es, Kleinanleger vor dem Risiko risikoreicher Derivateprodukte zu schützen und gleichzeitig die Integrität des breiteren Krypto- und Blockchain-Ökosystems zu wahren. Unternehmen, die sich nicht an die Klassifizierungskriterien halten, könnten mit Durchsetzungsmaßnahmen rechnen oder vom Angebot solcher Verträge auf dem EU-Markt ausgeschlossen werden.
