Pakistan beendet achtjähriges Bankenverbot für Krypto-Transaktionen

Pakistan hat ein achtjähriges Verbot für Banken, mit Kryptowährungen zu handeln, aufgehoben und ermöglicht Finanzinstituten damit die Eröffnung und Führung von Konten für lizenzierte Virtual Asset Service Provider (VASPs). Am 14. April veröffentlichte die Zentralbank von Pakistan (SBP) eine Mitteilung an die Banken, in der sie das generelle Verbot des Handels mit virtuellen Währungen aufhob. Daher wurde das im BPRD-Rundschreiben Nr. 03 von 2018 festgelegte Verbot durch einen strukturierten, lizenzgesteuerten Rahmen ersetzt, der regelt, wie Banken mit dem Kryptosektor interagieren dürfen. Der Schritt folgt auf die Verabschiedung des Virtual Assets Act von 2026, mit dem die Pakistan Virtual Asset Regulatory Authority (PVARA) gegründet wurde. Die PVARA unter dem Vorsitz von Bilal Bin Saqib ist für die Lizenzierung und Regulierung virtueller Vermögensaktivitäten im Land verantwortlich. Nach den neuen Vorschriften können von der SBP regulierte Unternehmen getrennte, auf pakistanische Rupien (PKR) lautende Kundengeldkonten für PVARA-lizenzierte VASPs eröffnen. Banken müssen jedoch alle VASP-Beziehungen fortlaufend überwachen und verdächtige Transaktionen gemäß dem pakistanischen Anti-Geldwäsche-Gesetz von 2010 melden. Diese regulatorische Änderung wird tiefgreifende Auswirkungen auf rund 40 Millionen Pakistaner haben, was 17 % der Bevölkerung des Landes entspricht und die bereits in die Kryptoindustrie investiert sind. Darüber hinaus belegte das Land laut einem Bericht von Chainalysis den dritten Platz hinter Indien und den Vereinigten Staaten bei der weltweiten Einführung von Kryptowährungen. Der neue Rahmen könnte Pakistan auch zu einem zunehmend attraktiven Ziel für institutionelle Krypto-Investoren machen. Darüber hinaus signalisierte Pakistan seine Bereitschaft, institutionelle Krypto-Investoren willkommen zu heißen, nachdem es eine Absichtserklärung mit Binance, der nach Handelsvolumen weltweit größten Krypto-Börse, unterzeichnet hatte, um die Tokenisierung von Anleihen, Schatzwechseln und Rohstoffreserven im Wert von bis zu 2 Milliarden US-Dollar zu prüfen.