Regulatorischer Durchbruch angestrebt, da Top-Börsen sich für die Erlaubnis zur Darstellung externer Vermögenswerte ohne Genehmigung des Originators einsetzen

Inhaltsverzeichnis Coinbase hat am 1. April 2026 einen formellen Antrag bei der Crypto Task Force der SEC eingereicht, in dem es um die Tokenisierung öffentlich gehandelter Wertpapiere durch Dritte geht. Das Dokument spricht sich dagegen aus, für Blockchain-basierte Darstellungen bestehender Aktien eine Genehmigung des Emittenten zu verlangen. Die Einreichung ist eine Reaktion auf die laufenden Bemühungen der SEC, die Wertpapiermärkte durch Blockchain-Technologie zu modernisieren. Die Position von Coinbase konzentriert sich auf den Schutz der Sekundärmarktaktivitäten vor unnötigen regulatorischen Hindernissen. Der vollständige Titel der Einreichung lautet „Betreff: Warum die Tokenisierung öffentlich gehandelter Wertpapiere durch Dritte keine Genehmigung des Emittenten erfordern sollte.“ Coinbase argumentiert, dass die Verpflichtung zur Zustimmung des Emittenten im Widerspruch zum geltenden US-Bundeswertpapierrecht steht. Insbesondere bezieht sich die Einreichung auf Abschnitt 4(a)(1) des Securities Act, der in vielen Sekundärmarktszenarien den Weiterverkauf ohne Beteiligung des Emittenten erlaubt. Das Unternehmen verwies außerdem auf Regel 17Ad-20, die Transferagenten und Sekundärmarktbeschränkungen regelt. Jahrzehntelange Präzedenzfälle der SEC unterstützen die freie Übertragbarkeit von Wertpapieren auf Sekundärmärkten. Emittenten haben traditionell kein Vetorecht darüber, wie Anleger Aktien nach dem Eintritt in die öffentlichen Märkte übertragen oder verwahren. Laut dem Tweet von @martypartymusic warnte Coinbase, dass die Anforderung der Emittentengenehmigung den Unternehmen eine beispiellose Kontrolle über rechtmäßige Sekundärmarktaktivitäten gewähren würde. Coinbase hat am 1. April 2026 einen formellen schriftlichen Antrag an die Crypto Task Force der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) geschickt. Der vollständige Titel des Antrags lautet: „Betreff: Warum die Tokenisierung öffentlich gehandelter Wertpapiere durch Dritte keine Genehmigung des Emittenten erfordern sollte.“ Das ist… – MartyParty (@martypartymusic) 5. April 2026 Dies könnte wettbewerbswidrige Barrieren schaffen und von etablierten Betreibern kontrollierte geschlossene Systeme begünstigen. Ein solches Mandat würde Innovationen im Bereich der Tokenisierung direkt ersticken. Coinbase stellte weiter klar, dass die Tokenisierung durch Dritte keine neue Sicherheit schafft. Stattdessen stellt es bestehende Aktien auf einer Blockchain dar und behält dabei die Aktionärsrechte, einschließlich Stimmrecht, Dividenden und Kapitalmaßnahmen, vollständig bei. Coinbase befürwortet einen dualen Ansatz, der gleichzeitig die Tokenisierung durch den Emittenten und die Tokenisierung durch Dritte ermöglicht. Unter diesem Rahmen könnten Unternehmen bei Bedarf ihre eigenen Blockchain-Versionen von Aktien ausgeben. Unabhängigen Plattformen wäre es jedoch auch freigestellt, tokenisierte Darstellungen bestehender Aktien zu erstellen. Die Einreichung verweist auf die jüngsten SEC-freundlichen Entwicklungen als Beweis dafür, dass die Zustimmung des Emittenten nicht erforderlich ist. Sowohl die tokenisierten Handelspiloten der Nasdaq als auch die Tokenization Services der DTCC haben Fortschritte gemacht, ohne solche Anforderungen zu stellen. Die Einführung eines Zustimmungsmandats zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Umkehrung der bereits erzielten regulatorischen Fortschritte bedeuten. Ein flexibler Rahmen, argumentiert Coinbase, würde wichtige Markteffizienzen freisetzen. Dazu gehören T+0-Sofortabwicklung, 24/7-Handel, reduzierte Vermittlungskosten, größere Transparenz und Peer-to-Peer-Übertragungen. Tokenisierte Aktien könnten auch in dezentrale Finanzprotokolle integriert werden und gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleisten. Coinbase warnte außerdem davor, dass zu restriktive Regeln Blockchain-Innovationen ins Ausland drängen könnten. Dies würde die Fähigkeit der SEC einschränken, Märkte zu überwachen und Daten für die künftige Regelsetzung zu sammeln. Die Einreichung steht in direktem Zusammenhang mit der geplanten „Innovationsausnahme“ der SEC und drängt darauf, den Zugang dazu nicht unnötig einzuschränken.