Das Gericht gibt den Klägern in der Klage gegen den digitalen Token des Reality-TV-Stars einen Rückschlag und erklärt ihn für von den Wertpapiervorschriften ausgenommen

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der kalifornische Bezirksrichter Stanley Blumenfeld Jr. entschieden, dass die JENNER-Kryptowährung von Caitlyn Jenner nicht als Finanzsicherheit gilt, und weist damit die Vorwürfe des Bundeswertpapierbetrugs zurück. Dieses bahnbrechende Urteil wurde als Reaktion auf eine Sammelklage gefällt, in der behauptet wurde, der Prominente habe nicht registrierte Vermögenswerte gefördert. Der Hauptkläger, Lee Greenfield, hatte Verluste von über 40.000 US-Dollar gemeldet, nachdem er in die Solana- und Ethereum-Versionen des Tokens investiert hatte.
Im Mittelpunkt der Gerichtsentscheidung stand die Anwendung des Howey-Tests, eines rechtlichen Rahmens zur Bestimmung, ob ein Vermögenswert einen Investitionsvertrag darstellt. Der Test ergab, dass dem JENNER-Token ein „gemeinsames Unternehmen“ fehlte, ein kritischer Bestandteil eines Investitionsvertrags. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die Anleger ihre Gewinne oder Verluste nicht gemeinsam teilten und dass keine Mechanismen zur Kapitalbündelung vorhanden waren.
Der Kläger hatte argumentiert, dass Jenners Berühmtheitsstatus eine Gewinnerwartung geweckt habe, doch das Gericht wies diese Behauptung letztendlich zurück. Stattdessen stellte sich der Richter auf die Seite der Verteidigung, die seit langem behauptet hatte, dass der auf Ethereum basierende Token nicht die Eigenschaften eines Wertpapiers besitze. Die Argumente der Staatsanwaltschaft wurden als unzureichend erachtet und das Gericht betonte, wie wichtig es sei, zwischen Memecoins und traditionellen Aktien zu unterscheiden.
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf den mit Prominenten verbundenen Kryptowährungssektor, da es einen Präzedenzfall für die Begrenzung von Anlegeransprüchen aufgrund der Marktvolatilität schafft. Das Urteil unterstreicht auch die Bedeutung einer Unternehmensstruktur bei der Feststellung, ob es sich bei einem Vermögenswert um ein Wertpapier handelt. In diesem Fall führten das Fehlen eines gemeinsamen Unternehmens und das Fehlen gepoolter Ressourcen dazu, dass der JENNER-Token die Kriterien für ein Wertpapier nicht erfüllte.
Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, da sie Token-Ersteller vor Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Preisschwankungen schützt. Besonders hervorzuheben ist die Ablehnung des Richters gegenüber der Vorstellung, dass Transaktionssteuern oder Marketingpläne eine Investition in ein gemeinsames Unternehmen darstellen. Letztlich weist das Urteil von Richter Blumenfeld die Bundesanklagen zurück und lässt alle verbleibenden Ansprüche auf Landesebene an anderen Orten klären. Das Urteil schließt ein turbulentes Kapitel in Caitlyn Jenners Engagement im Krypto-Bereich ab und zieht eine klare Linie in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Memecoins und Wertpapieren.