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FDIC genehmigt die Stablecoin-Regel des GENIUS Act zur Regelung von Reserve-, Kapital- und Einlagenstandards

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cryptonewstrend.com
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FDIC genehmigt die Stablecoin-Regel des GENIUS Act zur Regelung von Reserve-, Kapital- und Einlagenstandards

Inhaltsverzeichnis Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) hat einen bemerkenswerten Regulierungsschritt für digitale Vermögenswerte unternommen. Sein Vorstand genehmigte eine Mitteilung über die vorgeschlagene Regelung zur Umsetzung des Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act (GENIUS Act). Die vorgeschlagene Regel legt einen Aufsichtsrahmen für von der FDIC überwachte Emittenten von Stablecoins mit zulässigem Zahlungsverkehr fest. Es umfasst Reservevermögen, Rücknahme, Kapital und Risikomanagementstandards. Dies ist die zweite Regelung der FDIC im Rahmen des GENIUS Act. Die vorgeschlagene Regel richtet sich direkt an von der FDIC überwachte Emittenten zugelassener Zahlungs-Stablecoins. Es legt klare Anforderungen in Bezug auf Reservevermögen, Rücknahmeprozesse, Kapitaladäquanz und Risikomanagement fest. Diese Standards zielen darauf ab, die Art und Weise, wie Stablecoin-Emittenten innerhalb des Bankensystems operieren, einheitlich zu gestalten. Die FDIC wandte sich auch an Insured Depository Institutions (IDIs), die Verwahrungs- und Aufbewahrungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Stablecoins anbieten. Solche Institutionen werden im Rahmen dieses vorgeschlagenen Rahmens mit besonderen Anforderungen konfrontiert sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verwahrungsdienstleistungen für Stablecoins denselben Aufsichtsstandards entsprechen wie andere Bankaktivitäten. Der FDIC-Vorstand hat der vorgeschlagenen Regelung zugestimmt und sie heute über offizielle Kanäle bekannt gegeben. Die Regel spiegelt die fortlaufenden Bemühungen wider, digitale Vermögenswerte in bestehende Regulierungsnormen zu integrieren. Es folgt auf monatelange gesetzgeberische Aktivitäten rund um den umfassenderen Rahmen des GENIUS Act. Heute hat unser Vorstand einer vorgeschlagenen Regel zugestimmt, die Anforderungen gemäß dem GENIUS Act für von der FDIC beaufsichtigte Stablecoin-Emittenten festlegen würde.https://t.co/VAnMhwyGo5 pic.twitter.com/1A8sqGRlvk – FDIC (@FDICgov) 7. April 2026 Die vorgeschlagene Regel befasst sich auch mit der Durchleitungsversicherung für Einlagen, die als Stablecoin-Reserven gehalten werden. Dies verdeutlicht, wie die Einlagensicherung des Bundes im Stablecoin-Kontext angewendet wird. Dies ist ein praktisches Detail für Institutionen, die Reserve-Backed-Payment-Stablecoins verwalten. Darüber hinaus umfasst die Regelung tokenisierte Einlagen, die der gesetzlichen Definition einer Einlage entsprechen. Nach dem Federal Deposit Insurance Act werden solche Einlagen nicht anders behandelt als jede andere Einlagenart. Dies schafft Rechtsklarheit für Banken, die künftig tokenisierte Einlagenprodukte in Betracht ziehen. Die öffentliche Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Regelung bleibt 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesregister bestehen. Interessengruppen im gesamten Finanz- und Kryptosektor werden die Möglichkeit haben, darauf zu reagieren. Dies ermöglicht es der Branche, einen Beitrag zu leisten, bevor die Regel endgültig festgelegt ist. Dieser neueste Vorschlag ist die zweite Regelung der FDIC im Rahmen des GENIUS Act. Die erste wurde am 19. Dezember 2025 herausgegeben und behandelte Antragsverfahren für IDIs, die Zahlungs-Stablecoins über Tochtergesellschaften ausgeben möchten. Zusammen bilden beide Regeln die Grundlage für einen umfassenderen bundesstaatlichen Regulierungsrahmen für Stablecoins. Während der GENIUS Act immer mehr Gestalt annimmt, wird die regulierte Ausgabe von Stablecoins für Finanzinstitute immer klarer definiert.