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FDIC, OCC und NCUA schlagen neue Aktualisierungen der AML/CFT-Regeln für Banken und Kreditgenossenschaften vor

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cryptonewstrend.com
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FDIC, OCC und NCUA schlagen neue Aktualisierungen der AML/CFT-Regeln für Banken und Kreditgenossenschaften vor

Inhaltsverzeichnis Die Bankenaufsichtsbehörden des Bundes haben gemeinsam eine Regel zur Aktualisierung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgeschlagen. FDIC, OCC und NCUA bitten um öffentliche Stellungnahmen zu Änderungen der AML/CFT-Compliance-Programme. Diese Änderungen stehen im Einklang mit den vom Financial Crimes Enforcement Network des Finanzministeriums vorgeschlagenen Aktualisierungen. Die Regelung geht auf das Anti-Geldwäschegesetz von 2020 zurück, das die Behörden anwies, den bestehenden Regulierungsrahmen zu modernisieren. Die vorgeschlagene Regelung legt einen stärkeren Fokus auf risikobasierte AML/CFT-Programme für beaufsichtigte Institute. Banken müssten mehr Ressourcen für Kunden und Aktivitäten mit höherem Risiko bereitstellen. Kunden und Aktivitäten mit geringerem Risiko würden im neuen Rahmen proportional weniger regulatorische Aufmerksamkeit erhalten. Die FDIC teilte diese Aktualisierung direkt mit und erklärte: „Der FDIC-Vorstand hat außerdem einen Regelvorschlag zur Aktualisierung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genehmigt.“ Der FDIC-Vorstand genehmigte außerdem einen Regelvorschlag zur Aktualisierung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.https://t.co/Tl1u5uNm1a pic.twitter.com/jXCgYku6Fb – FDIC (@FDICgov) 7. April 2026 Dieser Ansatz ermutigt Institutionen, Compliance-Bemühungen an ihren tatsächlichen Risikoprofilen auszurichten. Anstatt alle Kunden einer einheitlichen Prüfung zu unterziehen, müssen Banken entsprechend bewerten und Prioritäten setzen. Ziel ist es, effektivere Ergebnisse für Finanzinstitute und Strafverfolgungsbehörden gleichermaßen zu erzielen. Die vorgeschlagene Regelung verlangt außerdem, dass der von einer Bank benannte AML/CFT-Compliance-Beauftragte seinen Sitz in den Vereinigten Staaten hat. Dieser Beamte muss für die Aufsichtsbehörden jederzeit erreichbar sein. Diese Bestimmung fügt den institutionellen Compliance-Strukturen eine Ebene der Rechenschaftspflicht hinzu. Die vorgeschlagene Regel führt außerdem klarere Standards dafür ein, wann Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Nur schwerwiegende oder systemische Fehler bei der Umsetzung eines ordnungsgemäß eingerichteten Programms würden in Frage kommen. Diese Änderung bietet Banken mehr regulatorische Sicherheit hinsichtlich der Compliance-Erwartungen. Darüber hinaus schafft die Regel einen neuen Konsultationsrahmen zwischen den Agenturen und FinCEN. Dieser Rahmen gilt für bestimmte Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen der FDIC, OCC und NCUA. Es soll die Koordination und Konsistenz zwischen den Bundesregulierungsbehörden stärken. Banken würden außerdem die ausdrückliche Befugnis erhalten, AML/CFT-bezogene Informationen direkt an FinCEN weiterzugeben. Diese Bestimmung unterstützt eine offenere Kommunikation zwischen Institutionen und bundesstaatlichen Finanzermittlungsstellen. Darüber hinaus spiegelt es die umfassenderen Bemühungen wider, den Informationsaustausch im Rahmen des Bankgeheimnisgesetzes zu modernisieren. Die öffentliche Kommentierungsfrist gibt Finanzinstituten, Kreditgenossenschaften und anderen Interessengruppen die Möglichkeit, sich zu äußern. Die Behörden beabsichtigen, mit diesen Änderungen landesweit ein stärkeres und einheitlicheres AML/CFT-Compliance-Umfeld zu schaffen.