Bundesbehörden decken massiven 13-Millionen-Dollar-Betrug im Zusammenhang mit digitalen Währungstransaktionen auf

Nach Angaben des US-Justizministeriums führte ein mutmaßlicher Support-Imitationsplan zu Verlusten in Kryptowährungs-Wallets in Höhe von mehr als 13 Millionen US-Dollar. Im Mittelpunkt des Falles stehen gefälschte Supportansprüche, unbefugter Zugriff auf digitale Konten, Wallet-Transfers und Geldwäsche durch Luxusausgaben.
Wichtige Erkenntnisse:
Die Behörden behaupten, dass ein Support-Impersonation-Schema den unbefugten Zugriff auf Kryptowährungs-Wallets und digitale Konten ermöglicht habe.
Die Ermittler schätzen, dass die Brieftaschenverluste 13 Millionen US-Dollar überstiegen, weitere potenzielle Opfer werden noch geprüft.
Bundesbehörden warnten zuvor, dass gefälschte Support-Kontakte häufig Suchanzeigen und dringende Sicherheitsansprüche nutzen.
Support-Impersonation-Schema führte zu Verlusten bei Krypto-Wallets
Das Justizministerium (DOJ) gab am 11. Mai bekannt, dass eine Anklage gegen ein mutmaßliches Kryptowährungsbetrugs- und Geldwäscheprogramm im Wert von mehr als 13 Millionen US-Dollar gerichtet sei. Im Mittelpunkt des Falles steht der unbefugte Zugriff auf digitale Konten und Kryptowährungs-Wallets. Die Staatsanwälte beschuldigten Trenton Richard David Johnston, 19, aus Kanada, und Brandon Michael Tardibone, 28, aus Miami.
Gerichtsdokumente besagen, dass bei der mutmaßlichen Operation Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit einer beliebten Suchmaschine und Unternehmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen zum Einsatz kam. Nach Erhalt des Zugriffs wurden die Kryptowährungsbestände der Opfer angeblich zugunsten der Verschwörer übertragen. Die Ermittler sagten, dass immer noch weitere Opfer identifiziert würden, so dass der Gesamtumfang der mutmaßlichen Brieftaschenverluste offen bleibe.
Staatsanwälte sagten:
„Johnston und andere Mitverschwörer gaben sich angeblich als Unterstützer einer beliebten Suchmaschine und von mit Kryptowährungen verbundenen Unternehmen aus, um sich unbefugten Zugriff auf die digitalen Konten und Kryptowährungs-Wallets der Opfer zu verschaffen.“
Zu den Anklagen zählen Verschwörung zum Überweisungsbetrug und Verschwörung zur Geldwäsche. Die Staatsanwaltschaft erhob außerdem eine Anklage wegen Unterbringung im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer Luxusresidenz im Raum Miami, während Johnston sich unrechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhielt.
Geldwäscheansprüche führen dazu, dass Einnahmen aus Kryptowährungen als Luxusgüter ausgegeben werden
Die Geldwäschevorwürfe konzentrieren sich auf Transaktionen, bei denen nach Angaben der Staatsanwälte die Art und Quelle der Betrugserlöse verschwiegen wurden. In der Anklage heißt es, dass mehr als 1 Million US-Dollar für Leasing von Luxusfahrzeugen, den Kauf von Luxusschmuck, Nachtleben und Unterhaltungskosten finanziert wurden. Das DOJ erläuterte Folgendes:
„Nachdem der Zugriff gewährt wurde, haben die Verschwörer angeblich die Kryptowährungsbestände der Opfer zu ihrem eigenen Vorteil übertragen. Ermittler schätzen, dass die Opfer Verluste in Höhe von über 13 Millionen US-Dollar erlitten haben, wobei weiterhin weitere Opfer identifiziert werden.“
In separaten Warnungen des FBI und der Federal Trade Commission, die vor der Anklage in Miami herausgegeben wurden, wurden ähnliche Taktiken zur Unterstützung von Kryptowährungsbetrug beschrieben. In diesen Warnungen wurden Schemata beschrieben, bei denen Betrüger sich als Mitarbeiter der Börse oder des technischen Supports ausgaben, behaupteten, Konten seien kompromittiert worden, und Anmeldeinformationen, Zwei-Faktor-Authentifizierungscodes, Seed-Phrasen oder Remote-Gerätezugriff verlangten. Bundesbehörden warnten zudem davor, dass durch gesponserte Suchanzeigen und manipulierte Suchergebnisse betrügerische Supportnummern auftauchen könnten.
Die in diesen früheren Bundeswarnungen beschriebenen Methoden spiegeln wichtige Vorwürfe im Fall Miami wider, darunter Support-Imitation, unbefugter Kontozugriff, Kryptowährungs-Wallet-Transfers und Geldwäsche im Zusammenhang mit Luxusausgaben. Die Anklage bleibt eine Behauptung und die Angeklagten gelten als unschuldig, sofern ihre Schuld nicht nachgewiesen wird.