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Die Aufsichtsbehörden geben traditionellen Fondsmanagern grünes Licht, die Blockchain-Technologie zu nutzen, ohne neue Lizenzen zu benötigen

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Die Aufsichtsbehörden geben traditionellen Fondsmanagern grünes Licht, die Blockchain-Technologie zu nutzen, ohne neue Lizenzen zu benötigen

Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat neue Regeln genehmigt, die es tokenisierten Fonds ermöglichen, vollständig innerhalb des bestehenden Systems zugelassener Fonds und nicht in separaten experimentellen Strukturen zu operieren.

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Die Änderungen geben Vermögensverwaltern einen klareren Weg, Fondsregister auf der Blockchain zu führen und ein optionales Direct-to-Fund (D2F)-Handelsmodell zu verwenden, während die aktuellen Anlegerschutzstandards beibehalten werden.

Onchain Fund registriert sich nach dem Blueprint-Modell

In der Grundsatzerklärung PS26/7 bestätigt die FCA, dass autorisierte Fonds ihre Anteilinhaberregister auf der Distributed-Ledger-Technologie unter Verwendung des Branchenmodells „Blueprint“ führen können.

On-Chain-Transaktionsaufzeichnungen können als primäre Bücher und Aufzeichnungen für Einheitsgeschäfte dienen, und Unternehmen benötigen keinen vollständigen Off-Chain-Spiegel, wenn sie geeignete betriebliche Ausfallsicherheitspläne pflegen.

Die Leitlinien gelten für OGAW und andere zugelassene Fonds und ermöglichen Registern die Aufnahme in öffentliche DLT-Netzwerke, wenn Unternehmen die Erwartungen der Regulierungsbehörde in Bezug auf Governance, Datenschutz und Kontrolle von Finanzkriminalität erfüllen. Anteile einer einzelnen Anteilsklasse können über mehrere Blockchains hinweg erfasst werden, solange die Rechte der Anleger und die Gebührenstruktur gleich bleiben.

Direct-to-Fonds-Handelsmodell zur Unterstützung der Tokenisierung

Die wichtigste Regeländerung ist die Einführung des optionalen Direct-to-Fund-Handelsmodells, das die Art und Weise ändert, wie Zeichnungen und Rücknahmen verarbeitet werden. Bei D2F wird der Fonds oder seine Verwahrstelle und nicht der Vermögensverwalter zum Kontrahenten für Anlegergeschäfte, sodass Anteile in einem einzigen Schritt direkt gegen Cashflows zwischen Anlegern und Fonds ausgegeben oder gelöscht werden.

Die FCA sagt, dass dies den Betrieb effizienter machen und die Anpassung an On-Chain- oder kürzere Abwicklungszyklen erleichtern sollte. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Branche wird die Regulierungsbehörde Managern weiterhin gestatten, über D2F als Eigenhändler Anteile eines Fonds zu handeln und verschiedene Handelsmodelle innerhalb einer Umbrella-Struktur zu kombinieren.

Mit Blick auf die Zukunft skizziert die FCA einen Fahrplan von tokenisierten Fonds zu tokenisierten Vermögenswerten und schließlich zu tokenisierten Cashflows, einschließlich Modellen, bei denen Anleger tokenisierte Vermögenswerte in digitalen Geldbörsen halten und Manager Smart Contracts zur Portfolioverwaltung nutzen.

Es signalisiert auch Offenheit für Ausnahmeregelungen, die es Fonds ermöglichen würden, digitales Bargeld und Stablecoins für die Abwicklung und bestimmte Ausgaben zu verwenden, bevor im Oktober 2027 ein umfassenderes Krypto-Asset- und Stablecoin-Regime in Kraft treten soll.

Die Aufsichtsbehörden geben traditionellen Fondsmanagern grünes Licht, die Blockchain-Technologie zu nutzen, ohne neue Lizenzen zu benötigen