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Regulierungsklarheit für dezentrale Technologie angestrebt, während Watchdog auf wegweisender Ausnahmeregelung aufbaut

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Regulierungsklarheit für dezentrale Technologie angestrebt, während Watchdog auf wegweisender Ausnahmeregelung aufbaut

In einer bedeutenden Entwicklung ist die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) bereit, ihre vorläufigen Leitlinien für Phantom Technologies in einen formellen, branchenweiten Rahmen umzuwandeln. Dieser vom CFTC-Vorsitzenden Mike Selig auf der Consensus Miami angekündigte Schritt markiert einen bewussten Wandel hin zur Bereitstellung dauerhafter Schutzmaßnahmen für Softwareentwickler ohne Aufsichtsbehörde. Selig betonte seine Präferenz für die Festlegung von Regeln und erklärte, dass die Agentur daran arbeiten werde, die bestehenden Leitlinien zu kodifizieren und sie in naher Zukunft als formelle Regel zu etablieren.

Auf diese Weise möchte die CFTC Softwareentwicklern Klarheit und Sicherheit bieten, damit sie ihre Produkte mit Zuversicht entwickeln und auf dem US-Markt anbieten können. Derzeit ist der Umfang des im März an Phantom Technologies gerichteten No-Action-Letters begrenzt, da er nur für das jeweilige Unternehmen gilt und von anderen Entwicklern verlangt wird, ihre eigenen Anträge auf Erleichterung einzureichen. Im Gegensatz dazu würde eine formelle Regelsetzung den automatischen Schutz auf alle nicht verwahrten Softwareanbieter ausdehnen, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, was den Widerruf künftiger Provisionen schwieriger machen würde.

Die acht Bedingungen, die die No-Action-Grenze definieren, sind eng gefasst und erfordern, dass Phantom Technologies nicht mit Kundengeldern oder digitalen Vermögenswerten umgeht, als Gegenpartei auftritt, die Ausführung garantiert, Aufträge für Futures oder Swaps einholt oder annimmt oder eine transaktionsbasierte Vergütung erhält. Stattdessen beschränkt sich das Unternehmen auf die Bereitstellung von Benutzeroberflächen und Softwaretools und ermöglicht möglicherweise nur Verbindungen zu registrierten Unternehmen wie Futures-Provisionshändlern und Introducing Brokern.

Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat eine ähnliche Haltung eingenommen und eine Erklärung abgegeben, dass eine Person, die Infrastruktur oder Technologie für Wertpapiertransaktionen bereitstellt, nicht allein aufgrund dieser Tätigkeit als Broker betrachtet werden würde. Diese Konvergenz spiegelt die umfassenderen Bemühungen der Agenturen wider, ihre Ansätze zu harmonisieren, wie in ihrem Memorandum of Understanding vom 11. März dargelegt.

Die Abstimmung der CFTC- und SEC-Positionen ist für nicht verwahrte Wallet-Entwickler von entscheidender Bedeutung, die häufig an der Schnittstelle von Derivaten, Wertpapieren und Prognosemärkten tätig sind. Ein Mangel an Konsistenz zwischen den Behörden würde zu Rechtsunsicherheit führen und den Zweck des No-Action-Letters untergraben.

In einer anderen Entwicklung stellte Selig fest, dass die Autorität der CFTC über Prognosemärkte von staatlichen Regulierungsbehörden in Frage gestellt wird, da die Behörde mehrere Staaten wegen Versuchen, Veranstaltungsverträge einzuschränken, verklagt hat. Die CFTC geht davon aus, dass gegen diese Angelegenheiten Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt wird, und Selig bekräftigte die Entschlossenheit der Behörde, ihre Zuständigkeit zu verteidigen.

Die beiden von Selig skizzierten Regulierungswege – kodifizierte Regelsetzung für nicht verwahrungspflichtige Softwareschutzmaßnahmen und bundesstaatliche Vorkaufsrechtsstreitigkeiten über Prognosemärkte – sollen den Marktteilnehmern Sicherheit und Klarheit bieten. Beide Bemühungen basieren auf dem Argument, dass die CFTC befugt ist, Regeln für die Struktur des Kryptomarktes in den USA festzulegen. Der nächste Schritt in diesem Prozess wäre die Herausgabe einer Bekanntmachung über die vorgeschlagene Regelung, gefolgt von einer öffentlichen Kommentierungsfrist, obwohl Selig keinen konkreten Zeitplan angegeben hat, abgesehen davon, dass dies „sehr bald“ geschehen würde.

Regulierungsklarheit für dezentrale Technologie angestrebt, während Watchdog auf wegweisender Ausnahmeregelung aufbaut