SEC: Krypto-Frontends von der Broker-Registrierung ausgenommen

Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat am 13. April 2026 eine Stabserklärung herausgegeben. Die Stellungnahme befreit bestimmte Betreiber von Krypto-Handelsschnittstellen von der Registrierung als Broker-Dealer. Ein Broker-Dealer ist eine Firma oder Person, die im Auftrag von Kunden Wertpapiere kauft und verkauft und sich gemäß Abschnitt 15(a) des Exchange Act bei der SEC registrieren muss.
Welche Frontends qualifizieren sich für die Ausnahme? Die Ausnahme gilt für „abgedeckte Benutzerschnittstellenanbieter“. Dies sind Betreiber von Front-End-Schnittstellen – den Websites oder Apps, mit denen Benutzer interagieren – die eine Verbindung zu dezentralen Finanzprotokollen (DeFi) herstellen. Unter DeFi versteht man Finanzdienstleistungen, die auf öffentlichen Blockchains ohne zentralen Vermittler laufen. Um sich zu qualifizieren, muss eine Schnittstelle vom Benutzer initiierte Transaktionen über selbstverwahrende Wallets ermöglichen, bei denen Benutzer ihre eigenen Gelder kontrollieren. Die Schnittstelle darf Anleger nicht zu bestimmten Transaktionen auffordern oder Kommentare zu Ausführungswegen abgeben.
Es handelt sich um eine vorläufige Erklärung mit einer Frist von fünf Jahren. Die Leitlinien sind ausdrücklich vorübergehend. Die SEC-Mitarbeiter bezeichneten es als einen Zwischenschritt. Es läuft in fünf Jahren aus, sofern die Gesamtkommission nicht vor diesem Datum dauerhafte Maßnahmen ergreift.
„Die Erklärung ist ein ‚Zwischenschritt‘ und wird in fünf Jahren zurückgezogen, sofern die Kommission keine Maßnahmen ergreift.“, 13. April 2026. – Mitarbeiter der SEC-Abteilung für Handel und Märkte, Mitarbeitererklärung zur Broker-Dealer-Registrierung, U.S. Securities and Exchange Commission
Der Zusammenhang mit tokenisierten Wertpapieren ist ein Rückschluss auf die Branche. Einige Branchenteilnehmer interpretieren die Aussage als Wegbereiter für tokenisierte Wertpapiere – traditionelle Finanzinstrumente wie Aktien, die als digitale Token auf einer Blockchain dargestellt werden. Die Erklärung der SEC deckt „Krypto-Asset-Wertpapiere“ im Großen und Ganzen ab. Allerdings erwähnt das Dokument tokenisierte Wertpapiere nicht direkt. Der Zusammenhang ist eine Interpretation der Marktteilnehmer und keine explizite Position der SEC. Die Erklärung hat auch einen begrenzten Umfang: Sie befasst sich nur mit der Registrierung von Brokern und Händlern und hebt weder Börsenregistrierungs- noch Betrugsbekämpfungspflichten auf. Die Ausnahme gilt für „abgedeckte Benutzerschnittstellenanbieter“. Dies sind Betreiber von Front-End-Schnittstellen – den Websites oder Apps, mit denen Benutzer interagieren – die eine Verbindung zu dezentralen Finanzprotokollen (DeFi) herstellen. Unter DeFi versteht man Finanzdienstleistungen, die auf öffentlichen Blockchains ohne zentralen Vermittler laufen. Um sich zu qualifizieren, muss eine Schnittstelle vom Benutzer initiierte Transaktionen über selbstverwahrende Wallets ermöglichen, bei denen Benutzer ihre eigenen Gelder kontrollieren. Die Schnittstelle darf Anleger nicht zu bestimmten Transaktionen auffordern oder Kommentare zu Ausführungswegen abgeben.
Es handelt sich um eine vorläufige Erklärung mit einer Frist von fünf Jahren. Die Leitlinien sind ausdrücklich vorübergehend. Die SEC-Mitarbeiter bezeichneten es als einen Zwischenschritt. Es läuft in fünf Jahren aus, sofern die Gesamtkommission nicht vor diesem Datum dauerhafte Maßnahmen ergreift.
„Die Erklärung ist ein ‚Zwischenschritt‘ und wird in fünf Jahren zurückgezogen, sofern die Kommission keine Maßnahmen ergreift.“, 13. April 2026. – Mitarbeiter der SEC-Abteilung für Handel und Märkte, Mitarbeitererklärung zur Broker-Dealer-Registrierung, U.S. Securities and Exchange Commission
Der Zusammenhang mit tokenisierten Wertpapieren ist ein Rückschluss auf die Branche. Einige Branchenteilnehmer interpretieren die Aussage als Wegbereiter für tokenisierte Wertpapiere – traditionelle Finanzinstrumente wie Aktien, die als digitale Token auf einer Blockchain dargestellt werden. Die Erklärung der SEC deckt „Krypto-Asset-Wertpapiere“ im Großen und Ganzen ab. Allerdings erwähnt das Dokument tokenisierte Wertpapiere nicht direkt. Der Zusammenhang ist eine Interpretation der Marktteilnehmer und keine explizite Position der SEC. Die Erklärung hat auch einen begrenzten Umfang: Sie befasst sich nur mit der Registrierung von Brokern und Händlern und hebt weder Börsenregistrierungs- noch Betrugsbekämpfungspflichten auf. Die Leitlinien sind ausdrücklich vorübergehend. Die SEC-Mitarbeiter bezeichneten es als einen Zwischenschritt. Es läuft in fünf Jahren aus, sofern die Gesamtkommission nicht vor diesem Datum dauerhafte Maßnahmen ergreift.
„Die Erklärung ist ein ‚Zwischenschritt‘ und wird in fünf Jahren zurückgezogen, sofern die Kommission keine Maßnahmen ergreift.“, 13. April 2026. – Mitarbeiter der SEC-Abteilung für Handel und Märkte, Mitarbeitererklärung zur Broker-Dealer-Registrierung, U.S. Securities and Exchange Commission