Cryptonews

Hongkong führt eine Kapitalertragssteuer von 0 % auf Bitcoin ein, das Gesamtbild ist jedoch differenzierter

Source
CryptoNewsTrend
Published
Hongkong führt eine Kapitalertragssteuer von 0 % auf Bitcoin ein, das Gesamtbild ist jedoch differenzierter

Hongkong sorgt in Kryptokreisen mit einer scheinbar umwerfenden Politik für Aufsehen: eine Kapitalertragssteuer von null Prozent auf Bitcoin. Das Problem? Das ist nicht gerade neu. Hongkong hat noch nie eine allgemeine Kapitalertragssteuer auf langfristige Anlagegewinne, sei es in Kryptowährungen oder auf andere Weise, erhoben.

Die eigentliche Entwicklung ist hier gezielter und, ehrlich gesagt, interessanter. Dabei geht es um Gesetzesvorschläge, die darauf abzielen, Steuerbefreiungen auf Hedgefonds, Private-Equity-Vehikel und qualifizierte Family Offices auszuweiten, die in virtuelle Vermögenswerte investieren.

Was ändert sich eigentlich?

Im November 2024 veröffentlichten die Financial Services und das Treasury Bureau ein Konsultationspapier. Der Vorschlag würde bestehende Steuerbefreiungen auf privat angebotene Fonds und Family Offices ausweiten, die neben anderen alternativen Anlagen auch in digitale Vermögenswerte investieren.

Hongkongs Haushalt 2025–2026 hat diese Richtung verdoppelt und Pläne zur Integration virtueller Vermögenswerte in vergünstigte Steuersysteme für Fonds angekündigt. Gesetzesentwürfe werden irgendwann im Jahr 2026 erwartet.

Werbung

Die vorgeschlagenen Änderungen bewirken, dass diese Behandlung speziell für institutionelle Strukturen formalisiert und erweitert wird. Family Offices, die diversifizierte Portfolios verwalten, die Kryptowährungen umfassen, würden eine ausdrückliche Bestätigung erhalten, dass ihre Gewinne aus virtuellen Vermögenswerten für die gleichen Ausnahmen in Frage kommen, die auch für traditionelle Anlageklassen gelten.

Auf das Kleingedruckte kommt es an

Bevor jemand anfängt, seine Koffer für Hongkong zu packen, muss ein entscheidender Unterschied beachtet werden. Die Null-Prozent-Behandlung gilt nur für Gewinne, die nicht als Handelserträge eingestuft sind.

Aktive Handels- und Geschäftsaktivitäten stehen weiterhin im Fadenkreuz der Hongkonger Gewinnsteuer. Für Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden Steuersätze von bis zu 15 % erhoben. Unternehmen zahlen bis zu 16,5 %.

Warum Hongkong das jetzt tut

Hongkong befindet sich in einem regionalen Wettbewerb mit Singapur, Dubai und anderen Jurisdiktionen, die darum wetteifern, die Anlaufstelle für die Verwaltung digitaler Vermögenswerte zu werden. Durch die explizite Einbeziehung virtueller Vermögenswerte in die Steuerbefreiungsregelung für Fonds sendet Hongkong ein klares Signal an die globale Vermögensverwaltungsbranche.

In den letzten Jahren hat Hongkong lizenzierte Krypto-Börsen eingeführt, den Einzelhandelshandel mit wichtigen digitalen Vermögenswerten ermöglicht und einen Regulierungsrahmen geschaffen, der versucht, Innovation und Anlegerschutz in Einklang zu bringen. Der Steuervorschlag ist ein weiterer Teil dieses Puzzles.

Was das für Anleger bedeutet

Wenn Hongkong die Gesetzgebung im Jahr 2026 umsetzt, würde dies eines der explizit kryptofreundlichsten Steuerumfelder für professionelle Anleger weltweit schaffen. Hedgefonds und Family Offices könnten in Bitcoin, Ethereum und andere digitale Vermögenswerte investieren, ohne befürchten zu müssen, dass die Kapitalgewinne ihre Renditen schmälern.

Privatanleger in Hongkong sollten nicht mit einer unmittelbaren Änderung ihrer eigenen Steuersituation rechnen. Der vorgeschlagene Rahmen ist für anspruchsvolle Anlageinstrumente konzipiert, nicht für einzelne Portfolios. Und da einzelne Langzeitinhaber bereits keine Kapitalertragssteuer zahlten, bleibt der Status quo für alltägliche Krypto-Inhaber weitgehend unverändert.

Bis Anfang 2026 wurden keine neuen Gesetze erlassen. Konsultationspapiere und Haushaltsankündigungen sind Absichtserklärungen, kein Gesetz.

Hongkong führt eine Kapitalertragssteuer von 0 % auf Bitcoin ein, das Gesamtbild ist jedoch differenzierter