Ausländische Stablecoin-Emittenten erhalten durch überarbeitete Vorschriften Klarheit über den Eintritt in den japanischen Markt

Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) kündigte am Dienstag Änderungen an einer Kabinettsverordnung an, die bestimmte ausländische Trust-Stablecoins als „elektronische Zahlungsinstrumente“ im Rahmen des Payment Services Act anerkennen würden.
Die unter Premierminister Sanae Takaichi veröffentlichten neuen Regeln treten am 1. Juni 2026 in Kraft.
Mit der Änderung wird ein Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass von ausländischen Treuhandbanken und ähnlichen Institutionen ausgegebene Stablecoins, die auf den Rechten ausländischer Treuhandempfänger basieren, im Inland von registrierten elektronischen Zahlungsdienstleistern abgewickelt werden können, anstatt als Wertpapiere gemäß dem Financial Instruments and Exchange Act behandelt zu werden.
Werbung
Um die Anerkennung zu erhalten, müssen Emittenten mehrere regulatorische Bedingungen erfüllen. Sie müssen nach ausländischen Gesetzen agieren, die den Bank- oder Zahlungsvorschriften Japans entsprechen, und weiterhin von Behörden beaufsichtigt werden, die in der Lage sind, mit der FSA zusammenzuarbeiten.
Reservevermögen müssen ordnungsgemäß verwaltet und unabhängig geprüft werden, während Emittenten auch Systeme zur Bekämpfung kriminellen Missbrauchs, einschließlich Mechanismen zur Aussetzung von Transaktionen, unterhalten müssen. Darüber hinaus müssen die Währungsreserven und die angezeigte Währungsstückelung in der Währung übereinstimmen.
Mit diesen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass ausländische Stablecoins ein mit inländischen elektronischen Zahlungsinstrumenten vergleichbares Maß an Nutzerschutz bieten.
Die Regeln verlangen jedoch nicht, dass die Reservevermögen die Struktur widerspiegeln, die in Japans inländischen Trust-Begünstigtenrechtsprodukten verwendet wird. Stattdessen werden die Aufsichtsbehörden jeden Stablecoin einzeln bewerten, indem sie Faktoren wie Liquidität, Kreditrisiko, Rücknahmezuverlässigkeit und Prüfungsqualität untersuchen.
Der Einzelfallansatz bedeutet, dass einige ausländische Stablecoins möglicherweise für den inländischen Handel in Frage kommen, andere hingegen nicht, selbst wenn sie im Ausland häufig verwendet werden. Die Unterstützung japanischer Börsen und Wallet-Anbieter wird daher vom Ergebnis der behördlichen Überprüfungen und dem Rahmenwerk für die Reserveverwaltung jedes Emittenten abhängen.
Die Änderung legt auch einen starken Schwerpunkt auf die regulatorische Zusammenarbeit. Die Finanzaufsichtsbehörde wird nur Stablecoins genehmigen, die in Gerichtsbarkeiten ausgegeben werden, in denen die Aufsichtsbehörden relevante Aufsichtsinformationen mit den japanischen Regulierungsbehörden teilen können.
Japans jüngster Schritt erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die globale Stablecoin-Regulierung beschleunigt. Europa hat E-Geld-Tokens bereits im Rahmen des MiCA reguliert, während die USA im Jahr 2025 den GENIUS Act verabschiedet haben.